Autoglas-Reparatur
Kleiner Stein – große Wirkung
Die häufigste Ursache für Auto-Glasschäden ist Steinschlag: Ein winziges Steinchen (z.B. Rollsplit) wird vom voraus fahrenden Fahrzeug hochgeschleudert und trifft auf die Windschutzscheibe. Durch die hohe Aufprallgeschwindigkeit entsteht ein kleiner Bruch oder Krater in der Scheibe, der oft kaum zu erkennen ist.
Wenn die beschädigte Stelle nicht frühzeitig repariert wird, kann sich der Schaden immer weiter ausdehnen. Die Scheibe ist großen Beanspruchungen ausgesetzt: Temperaturschwankungen, Erschütterungen und andere Einflüsse setzen ihr zu. Dringt zu viel Luft und Feuchtigkeit in die schadhafte Stelle ein, können matte Flächen entstehen. Liegt die Beschädigung in der Randzone der Scheibe, besteht zudem die Gefahr, dass sie zum Rand hin reißt.
Schäden am Autoglas sollten daher stets direkt von einer Werkstatt begutachtet und behoben werden. Kleinere Schäden an der Scheibe werden vom CARTEC Autoglas Service für Sie mit einem Spezialverfahren zeitnah repariert. Diese Sofort-Steinschlag-Reparatur ist in aller Regel bei Teilkasko versicherten kostenlos! Nur wenn dieses Verfahren nicht möglich ist, tauschen wir die Scheibe aus.
Folgende Autoglas-Schäden können repariert werden:
Folgende Bedingungen gelten für eine erfolgreiche Sofort-Steinschlag-Reparatur:
- Die Reparatur sollte möglichst umgehend nach Schadenseintritt durchgeführt werden. Wenn Feuchtigkeit und Schmutz bereits sichtbar in die Scheibe eingedrungen sind, führt dies zu einem negativen Reparaturergebnis.
- Es können nur Schäden an der Scheibenaußenfläche repariert werden. Die Innenscheibe und die Kunststoffzwischenfolie dürfen keine Schäden aufweisen. Kratzer und kleinste Glasausbrüche, die durch das Auftreffen von feinen Sandkörnchen entstehen, können durch das Verfahren nicht beseitigt werden; in diesen Fällen muss die Windschutzscheibe getauscht werden.
- Der Krater der Einschlagstelle darf nicht größer als 5 mm sein.
- Der Steinschlag darf nicht in der Randzone der Scheibe liegen (=10 cm vom Glasrand).
- Im sogenannten Fernsichtfeld des Fahrers darf lt. STVZO keine Reparatur durchgeführt werden. Dieses Feld ist als 29 cm breiter Streifen definiert, von der Lenkradmitte ausgehend. Nach oben und unten ist er durch das Scheibenwischerfeld begrenzt.